Bundestag stimmt für deutliche Kommunalentlastung

NRW-Kommunen profitieren überdurchschnittlich von Verfassungsänderung
Berlin - Der Deutsche Bundestag hat mit der Mehrheit der Großen Koaltition für eine Änderung des Grundgesetzes und eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gestimmt. Besonders die Kommunen profitieren von zusätzlichen Mitteln des bundes, auch wenn die SPD gegen den Widerstand der CDU/CSU nach der verlorenen Landtagswahl bis zuletzt versuchte, die Verteilungsschlüssel zulasten der NRW-Kommunen zu ändern.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Sven Volerming zeigt sich sehr erfreut über die Reform:
"Mit der nun zu Wege gebrachten Grundgesetzänderung stellen wir die föderalen Finanzbeziehungen auf neue Beine. Der Bund gibt deutlich mehr Mittel an Länder und Kommunen und NRW profitiert hiervon ganz besonders. Finanzschwache Länder bekommen ab 2020 knapp 10 Milliarden Euro als Bundesergänzungszuweisungen. NRW erhält alleine hieraus jährlich 1,44 Milliarden Euro. also etwa 80 Euro pro Einwohner.
Daneben wird der 2015 aufgelegte Kommunalinvestitionsförderfonds um weitere 3,5 Milliarden Euro auf 7 Milliarden Euro verdoppelt. Bereits aus der ersten Tranche hat NRW 1,12 Milliarden Euro und damit überproportional viele Mittel erhalten. Obwohl die SPD noch bis zuletzt versuchte, den Verteilungsschlüssel zulasten von NRW zu ändern, hat die CDU/CSU sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch im zweiten Paket eine etwa gleich hohe Summe für Rhein und Ruhr bereitsteht. Gemeinsam mit der voraussichtlich schwarz-gelben Landesregierung werden wir uns nun dafür einsetzen, dass auch Castrop-Rauxel, Recklinghausen und Waltrop ihre fairen und ungekürzten Anteile an diesen Finanzmitteln erhalten."
Neben den Bundesergänzungszuweisungen und der Aufstockung des Kommunalfonds werden durch die Reform die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen zu unterstützen, eine effizientere Steuerverwaltung zu schaffen und die Digitalisierung voranzutreiben. Zudem beinhaltet die Reform eine Besserstellung von Alleinerziehenden bei Unterhaltsvorschuss sowie die Gründung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft. Eine Privatisierung von Bundesfernstraßen wird es allerdings nicht geben.
Der Deutsche Bundestag hat dem Gesetzespaket mit Zweidrittelmehrheit zugestimmt, da hierfür das Grundgesetz geändert werden muss. Auch der Bundesrat muss die Reform noch mit derselben Mehrheit verabschieden.