Finanzspritze für die Kommunen

Finanzspritze für die Kommunen

Mittwoch, 04. März 2015
Mißfelder lobt Finanzminister Schäuble
 
Der Bund wird in den nächsten Jahren die Kommunen mit zusätzlichen Finanzhilfen unterstützen. So wird er in 2017 bereits eine Milliarde Euro für die Eingliederungshilfe übernehmen, ab 2018 die volle Höhe von 5 Mrd. Euro. Zusätzlich wird ein Investitionsprogramm aufgelegt, das die Sanierung von Straßen, Schulen, Brücken und kommunalen Einrichtungen ermöglichen wird und nur einen geringen Eigenanteil von 10% von den Kommunen erwartet.
Berlin/Recklinghausen - Zum Beschluss für eine Investitionsinitiative des Bundes erklärt Philipp Mißfelder, MdB:

„Ich kann nur mein ausdrückliches Lob hinsichtlich der Verteilung der Finanzhilfen aussprechen. Gerade das Sondervermögen von 3,5 Milliarden Euro wird den finanziell stark in Bedrängnis geratenen Kommunen helfen, dringend benötigte Investitionen durchzuführen. Zusammen mit den weiteren 1,5 Milliarden Euro für die kommunale Infrastruktur stellt der Bund in den kommenden Jahren insgesamt zusätzliche 5 Milliarden Euro für finanzschwache Kommunen zur Verfügung und führt so seine Politik für die Kommunen in unserem Land fort.“

Bei einem Treffen wurde zum einen die endgültige Verteilung des von Bundesminister Dr. Schäuble vorgeschlagenen 10 Milliarden Euro-Investitionspaketes beschlossen: Demnach wird der Bund in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 7 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen bereitstellen. Diese fließen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, in Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, die digitale Infrastruktur, in den Klimaschutz und in die Städtebauförderung. Zum anderen wird der Bund im gleichen Zeitraum weitere rund 3 Milliarden Euro auf den Weg bringen. Diese fließen allen Fachressorts zu und dienen zur Gegenfinanzierung ihrer Ausgaben für das Betreuungsgeld. Auch diese Mittel werden für zukunftsorientierte Ausgaben eingesetzt.

Die Teilnehmer des Spitzengesprächs unterstrichen zudem ihre Bereitschaft, notwendige Investitionen im Bereich der kommunalen Infrastruktur mit zusätzlichen Bundesmitteln zu flankieren: Deshalb wird der Bund den Kommunen im Jahr 2017 - über die bereits vorgesehene 1 Milliarde Euro hinaus - weitere 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Zusätzlich wird der Bund noch in diesem Jahr ein Sondervermögen errichten, dessen Mittel der Förderung von Investitionen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden zugutekommen sollen. Hiermit wird der Bund einen weiteren Beitrag zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet leisten. Der Bund beabsichtigt, dieses Sondervermögen, das bis zum Jahr 2018 Leistungen gewähren soll, mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro auszustatten. Damit werden in den kommenden Jahren weitere 5 Milliarden Euro für Kommunen zur Verfügung gestellt und die kommunalfreundliche Politik des Bundes fortgesetzt.
Zwischen allen Beteiligten bestand Einvernehmen, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel eines ausgeglichen Bundeshaushalts durch die Investitionsinitiative des Bundes nicht in Frage gestellt werden darf.

Der zur Umsetzung der Initiative notwendige Nachtragshaushaushalt 2015 sowie die weiteren erforderlichen Gesetzesänderungen werden dem Bundeskabinett am 18. März 2015 gemeinsam mit den Haushaltseckwerten für die Jahre 2016 bis 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.