Finanzielle Entlastung für durch die Corona-Krise betroffene Eltern

Finanzielle Entlastung für durch die Corona-Krise betroffene Eltern

Freitag, 22. Januar 2021

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Einschränkungen in Folge des Corona-Lockdowns sind gerade auch für Familien mit Kindern und für Alleinerziehende eine besondere Herausforderung. Der am 11. Januar gestartete eingeschränkte Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung trägt sein übriges dazu bei. Um in diesen schwierigen Zeiten zumindest eine finanzielle Entlastung für Recklinghäuser Eltern herbeizuführen, fordert die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Recklinghausen die Verwaltung dazu auf, die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, für die Kindertagespflege und für den Offnenen Ganztag (OGS) für den Monat Januar auszusetzen. Zudem sprechen sich die Recklinghäuser Christdemokraten dafür aus, keine Gebühren für die Mittagsverpflegung in Kitas und in OGS-Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der Stadt Recklinghausen befinden, zu erheben.

Der verschärfte Lockdown und der damit einhergehende eingeschränkte Betrieb in der Kinderbetreuung ist für viele Bürgerinnen und Bürger unserer Heimatstadt eine besondere Herausforderung. Uns ist es wichtig, Familien und Alleinerziehende gerade in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen. Dies möchten wir durch unsere Forderung untermauern. Eltern sollen durch die Verrechnung der bereits erhobenen Januarbeiträge mit den anstehenden Februarbeiträgen finanziell entlastet werden. Gleiches fordern wir für die Gebühren für die Mittagsverpflegung in Kitas und OGS-Einrichtungen, die sich in städtischer Trägerschaft befinden“, erklärt Daniel Rabe, jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Die CDU-geführte NRW-Landesregierung habe mit ihrem Angebot, die Hälfte der den Kommunen durch den Gebührenerlass entstehenden Mindererträge zu übernehmen, die Weichen in die richtige Richtung gestellt. Nun müsse die Verwaltung diesen Kurs aufnehmen und entsprechend handeln, so Rabe weiter.

Insgesamt circa 334.000 Euro betragen die monatlichen Elternbeiträge für die Betreuungsangebote in Kitas, der Kindertagespflege und in OGS-Einrichtungen – die monatlich erhobenen Gebühren für die Mittagsverpflegung in Kitas und OGS-Einrichtungen, die in städtischer Trägerschaft liegen, belaufen sich auf rund 169.000 Euro. Nach Übernahme des hälftigen Gebührenausfalls durch das Land NRW bedeute dies einen Minderertrag von circa 251.500 Euro. Aus Sicht der CDU-Fraktion eine nötige finanzielle Einbuße für die Ruhrfestspielstadt, die es in Anbetracht der vorherrschenden Ausnahmesituation zu verkraften gilt.