Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

Mittelstandsvereinigung (MIT) Stadtverband Recklinghausen unterstützt diese Forderung
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) NRW traf sich am vergangenen Wochenende am Flughafen Paderborn/Lippstadt zum jährlichen Mittelstandstag, auch Delegierte des Stadtverbandes der MIT Recklinghausen waren mit dabei. Wichtigster Beschluss mit Wirkung auch auf Recklinghausen: Der CDU-Wirtschaftsflügel macht Druck für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. „Zurzeit spüren bei uns Anlieger an der Langobardenstr., wie auch an der Castroper Str., die zusätzlichen finanziellen Belastungen. Aber auch die vor Jahren durchgeführten Straßenausbaumaßnahmen wie z.B. in der Lohwegsiedlung waren für uns Anstoß genug endlich offen die Forderung anzusprechen“, so Torsten Jakob Vorsitzender MIT Recklinghausen und Mitglied im Landesvorstand der MIT NRW. Da mehrere Kreisverbände dieses Thema im Fokus hatten, wurde im Landesvorstand der MIT darüber diskutiert und nun die Forderung ausgesprochen. „Oftmals gehen die Summen in die zehntausende Euro für die Anlieger und können deren Existenzen bedrohen. Für Anlieger in Gewerbegebieten, kommt zur eigenen Existenz bedrohenden Situation, die Gefahr der Arbeitsplatzvernichtung hinzu. Der Erhalt der öffentlichen Infrastruktur - nach den gerechtfertigten Ersterschließungs- und Anschlussgebühren - muss allgemeine Aufgabe des Staates sein“, so Torsten Jakob, Vorsitzender der MIT Recklinghausen und Mitglied im Landesvorstand der MIT NRW. Der Landesvorsitzende der MIT, Hendrik Wüst, betonte beim Mittelstandstag auch: „Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei Kompensation für die Kommunen durch das Land, würde die Bürger entlasten und ein Investitionshemmnis bei kommunaler Infrastruktur beseitigen.“ Dies sehen alle Mittelständler im Kreis Recklinghausen so und fordern alle Parteien auf, dieses wichtige Thema, welches in anderen Bundesländern auch diskutiert wird oder wo die Straßenausbaubeiträge gar schon abgeschafft sind, aufzugreifen und sich auch für die Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW in dieser Hinsicht einzusetzen.
|